Allgemeine Geschäftsbedingungen von (12-2023):
Kraske electronics AG (nachfolgend: Verkäufer)
Industriestrasse 111
4147 Aesch BL
Schweiz
CHE-107.986.326
I. Allgemeines
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Vertragsabschlüsse, einschliesslich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Abweichungen – auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners- haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Anderslautende Bedingungen, die die Bestellung des Käufers enthält, sind durch die nachstehenden Bedingungen aufgehoben.
2. Telefonische Aufträge sowie solche per E-Mail oder Online-Shop sind für den Verkäufer verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind (online „Click-to-Accept“), bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
3. Angebote und Aufträge sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung und/oder Rechnung.
4. Bei Aufträgen von Minderjährigen und Bevormundeten ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
5. Das Angebot richtet sich an natürliche Kundschaft mit Wohnsitz resp. juristische Kundschaft mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Das Angebot gilt, solange es im Online-Shop ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die in Werbung, Prospekten, im Online-Shop usw. gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten (technische Spezifikationen, klangliche Eigenschaften) dienen der Illustration und sind unverbindlich. Massgeblich sind die spezifischen Angaben des Herstellers in Datenblättern oder der Bedienungsableitung.
II. Lieferung, Verpackung, Lieferfristen
1. Der Mindestauftragswert ist CHF 20,00.
2. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Sobald die Ware von dem Verkäufer ordnungsgemäss der Schweizerischen Post, Kurierdienst oder anderen Beförderungsunternehmen sowie Speditionen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Käufer über. Alle Waren werden auf ausdrücklichen Wunsch hin vom Verkäufer transportversichert.
3. Der Versand wird auf einem dem Verkäufer am geeignetsten erscheinenden Weg und in einer am passendsten erscheinenden Verpackung vorgenommen. Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Sonderwünsche gehen zu Lasten des Käufers. Die Handlingkosten sind im Kaufpreis nicht enthalten. Dagegen wird die Verpackung vom Verkäufer bei grosser, schwerer oder nicht vom Hersteller verpackter Ware gesondert berechnet.
4. Die Transportkosten sind vom Käufer zu tragen.
5.Teillieferungen sind berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart worden ist.
6. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Besteller oder seine Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen.
7. Der Verkäufer wird die Lieferung an Werktagen unverzüglich (am selben Tag oder am Folgetag) erfüllen und die Ware auf den vereinbarten Weg bringen. Nach Ablauf der vom Verkäufer angegebenen Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferfrist, längstens jedoch von 30 Tagen in Lauf gesetzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen, behördlichen Massnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmassnahme nicht vermieden werden konnten -gleich, ob beim Verkäufer, beim Lieferanten oder dritten Personen- wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung in angemessener Weise verlängert, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung nachträglich unmöglich oder für den Verkäufer unzumutbar, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
8. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten, so muss er dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen setzen mit der Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist berechnet sich ab Zugang bei dem Verkäufer. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.
9. Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch den Verkäufer verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei dem Verkäufer nicht vorliegen.
III. Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ware oder erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei dem Verkäufer eingehen. Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die Lieferung sofort geöffnet und auf offensichtliche Schäden hin untersucht wird. Für den Fall einer Beschädigung oder des Verlustes der Ware ist der Verkäufer verpflichtet, alle Unterlagen zu beschaffen, um einen Schadensnachweis zu ermöglichen.
2. Bei Vorliegen von Mängeln sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, ist der Verkäufer nur verpflichtet, seinem Willen entsprechend Preisnachlass zu gewähren, die Ware umzutauschen oder zurückzunehmen oder Gewähr durch Instandsetzung oder Korrektur des gelieferten Artikels zu leisten. Der Verkäufer ist von jeder anderen oder weiteren Verpflichtung freigestellt. Fehlerhafte Artikel sind auf Verlangen dem Verkäufer zurückzusenden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Bei berechtigten Beanstandungen trägt der Verkäufer die Kosten für den Rückversand einschließlich einer Transportversicherung. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Besteller oder von dem Verkäufer nicht beauftragter Dritter zurückzuführen sind oder natürliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung umfasste die Vermeidung von Mangelfolgeschäden. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn dem Besteller gegenüber diese Eigenschaftszusicherung schriftlich abgegeben wurde.
4. Der Verkäufer gibt auf alle Geräte und Waren (außer Röhren, Tonabnehmern, Lampen, Verschleißteilen und gebrauchtem Gerät) mindestens 24 Monate Garantie oder allenfalls die Originalgarantie des Herstellers. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate. Innerhalb dieser Garantiezeit trägt der Verkäufer die Kosten für die Ersatzteile und die zur Reparatur erforderliche Arbeitszeit. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten für den Rückversand an den Verkäufer zu übernehmen. Die Kosten der erneuten Absendung an den Käufer nebst Versicherung trägt der Verkäufer. Nach mehreren erfolglosen Reparaturen, die nach vorstehender Regelung erfolgt sind, hat der Käufer das Recht auf Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung). Soweit bei Geräten (insbesondere bei solchen, die aus den USA oder England stammen) keine Garantiekarten vorhanden sind, gilt die Garantiezusage des Verkäufers bei Vorlage der Rechnung als Beleg. Eine Garantieerklärung des Herstellers, die weitergehend ist als diejenige des Verkäufers, ist für diesen nicht bindend. Der Käufer kann außer den Garantieansprüchen, die vorstehend geregelt sind, weitere Ansprüche nicht geltend machen. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden ausgeschlossen.
IV. Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
2. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
V. Sonderregelungen bei Lieferung und Einbau technischer Geräte
1. Angebot a) Die Angebote entsprechen dem Stand der Technik z. Zt. der Erstellung des Angebotes.
b) Die Überprüfung der im Angebot aufgeführten Geräte oder Teile insbesondere im Zusammenhang mit der Wirkungsweise am Einsatzort sowie der evtl. notwendigen Beachtung notwendiger Vorschriften oder Einflüsse sind Angelegenheit des Auftraggebers.
c) Sind die Wirkungsweisen oder Eindrücke, welche mit unseren Geräten erzeugt werden, dem Auftraggeber nicht bekannt oder geläufig, so hat er sich selbst davon vorher zu überzeugen. Eine nachträgliche Beanstandung wegen anderer Wirkungsweisen als vorgestellt ist nicht möglich.
d) Installationsmaterial, Befestigungsmaterial, Halterungen sowie weiteres Kleinzubehör, werden nach Aufwand zusätzlich berechnet. Dasselbe gilt für An- und Abfahrten, Arbeitsstunden, Zeichen- und Planungsarbeiten. Die Erfassung vorgenannter Arbeiten wird intern gemacht. Wünscht der Auftraggeber die Vorlage von regelmäßigen Rapporten in der Zeit der Ausführung des Auftrages, so hat er dies ausdrücklich vorher mitzuteilen und dafür zu sorgen, dass ihm diese regelmäßig vorgelegt werden. Andernfalls erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Regelung einverstanden und akzeptiert die Aufzeichnung nach der Abwicklung des Auftrages bzw. der Abrechnung.
2. Haftung für Mängel
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklicher zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Lieferant wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegen der Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 12 Monaten seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Materialien oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Verzögern sich der Versand, die Aufstellung und die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Verkäufers, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang.
b) Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungspflicht.
c) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Konstruktionsfehler, Softwarefehler, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Fehler, die auf unsachgemäße Bedienung, falsche Verkabelung oder mechanische Beschädigungen zurückzuführen sind bzw. durch Reparaturversuche nicht vom Verkäufer autorisierter Techniker verursacht worden sind.
d) Zur Vornahme aller dem Verkäufer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Verkäufer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
e) Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Verkäufer – insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Monteure und Hilfskräfte. Im übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.
f) Mängelbeseitigungsarbeiten an Großgeräten, die nicht zugeschickt werden können, werden vor Ort ausgeführt, wobei die Reisekosten berechnet werden, da diese nicht unter den Gewährleistungsanspruch fallen. Wurden für solche Geräte auch Serviceabgeltungen gewährt, so werden Fahrtkosten und die Arbeitszeit vor Ort berechnet.
g) Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
h) Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
i) Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Produkte, für die der Verkäufer als Wiederkäufer auftritt und deren Vertrieb von anderen Firmen durchgeführt wird, unterliegen ausschließlich den Garantiebedingungen der Vorlieferanten.
4. Die übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
VI. Warenrücknahme
1. Gelieferte Ware wird nur zurückgenommen, wenn dieses vorher vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung sich in einwandfreiem Zustand befinden und die Rücksendung frachtfrei an den Geschäftssitz des Verkäufers in Aesch erfolgt. Bei ohne Einverständnis zurückgesandter Ware behält sich der Verkäufer vor, die Annahme zu verweigern. Bei Waren, die auf speziellen Wunsch des Bestellers gefertigt oder weil nicht lagerüblich speziell bestellt wurden, ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
2. Für zurückgegebene oder aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware wird der Zeitwert unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation erfolgte.
3. Bei Zahlung mit gängigen und von uns akzeptierten Zahlungsmitteln, welche mit Kommissionsgebühren verbunden sind, behalten wir uns vor diese in Abzug zu bringen. Diese Betragen für Visa und Master-Card 2.74% plus Fr. 0.30 Transaktionsgebühr. Es wird maximal der uns gutgeschriebene Betrag zurückerstattet.
4. Die Bearbeitungsgebühr für Gutschriften beträgt Fr. 80.00, ausser dies wird ausdrücklich anders vereinbart. Kosten für Transport, Verpackung, Reinigung usw. werden vom Kunden nach Aufwand übernommen.
VII. Preise
Die Preise für Endverbraucher verstehen sich inkl. der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten. Die Preise für gewerbliche Kunden verstehen sich zzgl. der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Der Verkäufer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß eintretenden Kostenerhöhungen, Kursänderungen, Änderungen von Frachtzöllen und sonstigen Abgaben, die Preise zu berichtigen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen sowie bis zur Begleichung eines zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrent-Saldo bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer, die er auf Anforderung bekanntzugeben hat, dem Verkäufer in voller Höhe ab.
2. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt ferner bestehen, wenn einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben; er verarbeitet für den Verkäufer. Die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung der Forderung des Vorbehaltes des Verkäufers. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht dem Käufer gehörenden Waren durch den Käufer wird der Verkäufer Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes seiner Waren zu den fremden verarbeiteten. Der Käufer hat das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzubeziehen. Auf Verlangen des Verkäufers hat ihm der Schuldner die abgetretenen Forderung mitzuteilen.
IX. Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung hat in bar, Bank- oder Postüberweisung oder per Kredidtkarte zu erfolgen. Für eine sichere Zahlungsart bei Online-Käufen nutzen Sie die während des Bestellprozesses angebotenen Zahlungsmittel. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in angemessener Frist geleistet wird, ist der Verkäufer auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Verzugszinsen werden in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Schweizer Nationalbank berechnet.
3. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Der Verkäufer ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen. Ferner ist der Verkäufer berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen, ohne dass damit von dem Recht und vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Aesch als Geschäftssitz von Kraske electronics AG.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis – auch bei Rücktritt – ist Arlesheim, ohne Rücksicht auf den Streitwert.
XI. Sonstiges
1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Bestellerbedingungen, auch soweit sie mitgeteilt worden sind, gelten nur, wenn und soweit sie ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
3. Die Ausfuhr der Waren ist genehmigungspflichtig und unterliegt dem Schweizer Außenhandelsrecht.
4. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei dem Verkäufer verarbeitet.
5. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren getrennt zu lagern und Bevollmächtigten des Verkäufers die Besichtigung und angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten und die Ware dem Verkäufer bzw. seinem Bevollmächtigten auf dessen Verlangen unverzüglich herauszugeben, wenn nach Ansicht des Verkäufers auch nach Vertragsabschluß die Kreditverhältnisse des Verkäufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet erscheinen.
Allen Rechtsgeschäften liegen unsere aktuellen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Deren Anerkennung ist Grundlage jeder Lieferung oder Dienstleistung.